Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe vom 1. Tag
der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.
Mein Anspruch an mich selbst, bei der Begleitung der Familien ist, dass ich mir immer die nötige Zeit nehme, Augen und Ohren offen halte und dementsprechend die nötigen Tipps gebe.
Birte Büchner
Hebamme für die Landkreise Soltau-Fallingsbostel und Rotenburg
"Man muß noch Chaos in sich haben um einen tanzenden Stern gebären zu können."
(Nitzsche)
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